Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren Sie über die Bedingungen, die für alle Verträge zwischen Ihnen und der Kresimir Zupic e.K. gelten.
1. Geltung der Bedingungen
1.1 Die Leistungen und Angebote der Kresimir Zupic e.K. erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Spätestens mit Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
1.2 Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Angebote der Kresimir Zupic e.K. sind freibleibend und unverbindlich.
Der Vertragsschluss erfolgt mit Auftragsbestätigung seitens der Kresimir Zupic e.K..
2.2 Die finale Personenanzahl, Speisenauswahl und Informationen bzgl. Unverträglichkeiten und Allergien sowie Getränkeauswahl und weitere finalen Informationen benötigen wir spätestens 8 Werktage vor dem Veranstaltungstag. Die finalen Daten sind schriftlich mitzuteilen. Die Angebote der Kresimir Zupic e.K. werden auf Grundlage der jeweils genannten Gästezahl kalkuliert. Bei Abweichungen nach unten um mehr als 10% ist der Kresimir Zupic e.K. berechtigt, das Angebot neu zu kalkulieren, bei Abweichungen nach oben um mehr als 5% ist der Kresimir Zupic e.K. berechtigt, entsprechend mehr zu kalkulieren.
2.3 Im Interesse der Qualität und im Hinblick auf die Richtlinien der Lebensmittelhygieneverordnung ist die Standzeit von Buffets auf maximal zwei Stunden begrenzt. Speisen, die nicht verzehrt wurden, dürfen aus Haftungsgründen nicht an den Besteller zur Mitnahme abgegeben werden.
2.4 Für selbstmitgebrachte Speisen übernimmt der Kresimir Zupic e.K. keine Haftung.
Der Besteller ist selbst für den ordnungsgemäßen Zustand der mitgebrachten Speisen verantwortlich. Sofern hier ein Gast einen Schaden erleidet, stellt der Besteller den Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von jeglicher Haftung frei. Sofern der Gastwirt einen Schaden erleidet, der auf die mitgebrachten Speisen zurückzuführen ist (z.B. Betriebsschließung o.ä.) hat der Besteller, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, diesen Schaden zu ersetzen. Es wird unterstellt, dass der Schaden auf die mitgebrachten Speisen zurückzuführen ist, wenn der Besteller nicht von jeder Speise eine Portion als Rückstellprobe für die Dauer von 48 Stunden aufbewahrt.
3. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial
3.1 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der Kresimir Zupic e.K. abzustimmen.
3.2 Abfärbende Streuartikel (Konfetti, Folienkonfetti-/ -Herzen) sind nicht gestattet. Sollte bei Benutzung dieser Artikel eine Verschmutzung auftreten, wird die Reinigung dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
3.3 Mitgebrachte Deko- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen, sofern nicht anders mit der Kresimir Zupic e.K. abgestimmt ist. Das Abbrennen von Wunderkerzen ist generell nicht gestattet.
4. Haftung für Verlust oder Beschädigung eingebrachter Sachen
4.1 Für Verlust oder Beschädigung eingebrachter Sachen wird keine Haftung übernommen, es sei denn, der Schaden beruht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten der Kresimir Zupic e.K. oder ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.
4.2 Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände sind nach Veranstaltungsende zu entfernen. Kommt der Vertragspartner dieser Regelung nicht nach, so hat der Kresimir Zupic e.K. das Recht, eine Entfernung und kostenpflichtige Lagerung vorzunehmen. Eingebrachte Transport-verpackungen, Umverpackungen und alle sonstigen Verpackungsmaterialien sind vom Vertragspartner auf eigene Kosten zu entsorgen. Eine Entsorgung kann kostenpflichtig vorgenommen werden, falls der Vertragspartner die Verpackungen nach Veranstaltungsende zurücklässt.
4.3 Versicherungsschutz für eingebrachte Gegenstände besteht seitens der Kresimir Zupic e.K. nicht. Der Abschluss einer erforderlichen Versicherung ist ausschließlich Sache des Vertragspartners.
Wir empfehlen eine Veranstaltungsversicherung abzuschließen.
4.4 Werden vom Vertragspartner eigene elektrische Anlagen eingebracht, so bedarf es vor Anschluss an das Stromnetz der Zustimmung der Kresimir Zupic e.K.. Durch Anschluss auftretende Störungen oder Defekte an den technischen Anlagen der Kresimir Zupic e.K. gehen zu Lasten des Vertragspartners.
5. Behördliche Genehmigungen, GEMA oder Steuer
5.1 Sämtliche behördliche Genehmigungen hat der Vertragspartner auf eigene Kosten zu beschaffen, sofern schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dem Vertragspartner obliegt die Einhaltung aller relevanten (ordnungs-) rechtlichen Vorgaben. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben wie z.B. GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer u.ä. sind durch den Vertragspartner unverzüglich an den Gläubiger zu zahlen.
6. Preise und Zahlung
6.1 Abrechnungsgrundlage ist die von dem Besteller angegebene und gegebenenfalls nach Maßgabe unter Punkt 2, 2.2 nachträglich modifizierte Teilnehmerzahlen, bzw. die verbindlich bestellten Mengen.
6.2 Die Abrechnung der Kaltgetränke erfolgt grundsätzlich nach dem tatsächlichen Verbrauch, es sei denn, es ist ein Pauschalpreis vereinbart worden.
6.3 Sämtliche Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
6.4 Soweit nicht anders angegeben, hält sich das Kresimir Zupic e.K. an die in ihrem Angebot enthaltenen Preise 30 Tage ab dessen Datum gebunden. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
6.6 Die Endrechnung erhält der Kunde nach Ende der Veranstaltung. Das Zahlungsziel ist der Rechnung zu entnehmen. Der Besteller kommt spätestens 10 Tage nach Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug. Verzugszinsen betragen für gewerbliche Besteller gemäß § 288 II BGB acht Prozentpunkte über dem Zinssatz der Europäischen Zentralbank für Hauptrefinanzierungsgeschäfte, für Verbraucher fünf Prozentpunkte über diesem Basiszinssatz. Das Recht zur Geltendmachung höherer Zinsen aus einem anderen Rechtsgrund sowie die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleiben hiervon unberührt.
6.7 Wenn vereinbarte Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Bestellers schließen lassen, ist der Kresimir Zupic e.K. berechtigt, die gesamte bestehende Restschuld sofort fällig zu stellen sowie weitere Leistungen von einer Vorauszahlung abhängig zu machen.
6.8 Der Besteller ist zur Aufrechnung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts bleibt hiervon unberührt.
7. Sicherheiten
7.1 Das Kresimir Zupic e.K. ist berechtigt, von dem Besteller eine Vorschusszahlung in Höhe von 50% der Auftragssumme direkt nach Auftragserteilung zu fordern.
8. Pauschalierter Vergütungsanspruch
8.1 Kündigt der Besteller den Vertrag, so kann das Kresimir Zupic e.K. folgende pauschalierte Abgeltung verlangen:
Kündigung bis zum 29. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Bestellwertes
Kündigung ab dem 28. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 75 % des Bestellwertes
Kündigung ab dem 10. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des Bestellwertes
Dem Besteller bleibt der Nachweis tatsächlich geringerer Leistungen und Aufwendungen vorbehalten.
9. Geheimhaltung
9.1 Der Besteller ist damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit Abschluss und Durchführung des Vertrages anfallenden personenbezogenen Daten entsprechend den §§ 28, 29 Bundesdatenschutzgesetz gespeichert und verarbeitet werden.
10. Haftung bei Pflichtverletzung
10.1 Schadensersatzansprüche aufgrund von Pflichtverletzungen, die nicht die vertraglichen Hauptleistungspflichten betreffen, sind sowohl gegen das Kresimir Zupic e.K. als auch gegen ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
10.2 Die Haftungsbeschränkung des 8.1 gilt ebenso für mittelbare und entfernte Mangelfolgeschäden, es sei denn, die Haftung bezieht sich auf eine ausdrücklich erklärte Zusicherung, die den Besteller gerade gegen das Risiko vor solchen Schäden absichern soll. Sie gilt dann nicht, soweit es sich bei den Folgeschäden um Schäden aus der Verletzung von Körper, Gesundheit oder Leben handelt. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie aus sonstiger Produzentenhaftung bleiben hiervon unberührt.
10.3 Die Haftung ist auf den bei Vertragsschluss dem Grunde und der Höhe nach vorhersehbarem Schaden begrenzt.
11. Leistungs- und Erfüllungspflichten, Ausschlussfrist für Mängelanzeige, Abtretungsverbot
11.1 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, welche das Kresimir Zupic e.K. die Erbringung ihrer Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen –, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, hat das Kresimir Zupic e.K. auch bei verbindlich vereinbarten Fristen, nicht zu vertreten.
11.2 Offensichtliche Mängel der Leistung hat der Besteller unverzüglich nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf der Frist ist der Besteller mit der Mängelanzeige ausgeschlossen.
11.3 Ansprüche gegen das Kresimir Zupic e.K. bezüglich einer Verletzung von Leistungspflichten stehen, soweit es sich um einen gewerblichen Besteller handelt, nur dem unmittelbaren Besteller zu und sind nicht abtretbar.
12. RAUCHVERBOT UND BRANDSCHUTZ
12.1 Das Rauchen ist in allen Räumen des Hauses untersagt, ebenso wie die Verwendung von Feuer und besonders feuergefährlichen Stoffen, sowie das Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Letzteres ist nur nach entsprechender Genehmigung und durch einen Pyrotechniker nach Absprache mit der Kresimir Zupic e.K. möglich.
13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schriftformerfordernis, Teilnichtigkeit
13.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen das Kresimir Zupic e.K. und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.2 Soweit der Besteller Unternehmer im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Ludwigsburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Für den Fall der sachlichen Zuständigkeit des Amtsgerichts, ist das Amtsgericht Ludwigsburg örtlich zuständig.
13.3 Vom Vertrag abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
13.4 Sollte eine dieser Bestimmungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.